Kein Ankauf
von Schmuck!
Der Goldshop
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Formulare

Geldwäschereigesetz

Aufgrund des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) ist bei Geschäften über Fr. 15'000.- pro Kalenderjahr der Nachweis(e) der wirtschaftlichen Person(en) zwingend notwendig. Hierzu erhalten Sie im Anhang Ihrer Bestellbestätigung das Formular A (Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person(en) Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns im Original unterschrieben per Post zusammen mit einer beglaubigten Passkopie (ist bei jeder Poststelle erhältlich) zu.

Bei Abholung in unserem Geschäft füllen wir die Formulare vor Ort aus.

Bei Geschäften unter Fr. 15'000.- enfällt dieser Nachweis.

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